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UVV - Prüfung
Wir sind ein autorisiertes Unternehmen für die Durchführung von Systemwartungen und UVV-Prüfungen gemäß BGR 232 (bisher ZH1/494) sowie für Brandschutztüren und –tore nach vfdb Richtlinie 12-09/01.
Der Gesetzgeber hat in der Richtlinie BGR 232 sicherheitstechnische Bestimmungen für die Inbetriebnahme und den Betrieb von Tür- und Torsystemen niedergelegt. Diese Richtlinie schreibt eine separate Prüfung vor einer Erstinbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich zu wiederholende Folgeprüfung der Tür- und Torsysteme durch sachkundiges und befähigtes Personal vor. Hierauf beziehen sich auch die entsprechenden Paragrafen der UVV sowie der Allgemeinen VBG-Vorschriften.
Wir bieten Ihnen die sachkundige Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten zum fairen Preis zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Tür- und Torsysteme unter Berücksichtigung aller erforderlichen Sicherheitsaspekte.

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